Eurofins Genomics Allgemeine Verkaufsbedingungen                                            
progress bar
progress bar

eurofins eurofins

Email-Adresse
Passwort
 
  
Passwort vergessen?
Kundenkonto erstellen
 
 
  • Quick Order
  • 0

    Warenkorb

  • Account
    • Login
    • Create Account
  • Produkte & Services
    • Oligonukleotid-Synthese
      • Produkte & Services
      • Oligonukleotid-Synthese
        • qPCR application oligos
        • PCR Primers
        • qPCR Probes
        • Ultimate Precision Probes
        • Next Generation Sequencing Oligos
        • NGSgrade Oligos
        • NGS UDI Primer Sets
        • Sanger Sequencing Oligos
        • SeqPrimer
        • Standard Primers
        • Cloning applications & CRISPR
        • Cloning Oligo
        • EXTREmers
        • Custom DNA & RNA Oligos
        • Custom DNA Oligos
        • Custom RNA Oligos
        • siMAX siRNA
        • Large Scale Oligos
        • Spezialanfragen
        • Oligo Design Tools
        • Oligo Analysis Tool
        • PCR Primer Design Tool
        • qPCR Assay Design Tool
        • Sequencing Primer Design Tool
        • Hilfreiche Links
        • Oligo Decision Tree
        • Excel Upload Formulare Oligos

        • Prepaid Oligo Coupons
          Eine einzigartige Vorauszahlungsoption für PCR- und Sequenzier-Primer
          Mehr Erfahren

           

           

    • Gensynthese & Molekularbiologie
      • Produkte & Services
      • Gensynthese & Molekularbiologie
        • Synthetische Gene
        • Standard Gene
        • Express Gene
        • Complex Genes
        • Gene Fragments
        • GeneStrands
        • Express GeneStrands
        • Optimierungs-Tool
        • GENEius
        • Molekular Biologische Services
        • Plasmid Präparation
        • Ortsgerichtete Mutagenese (SDM)
        • DNA Klonierung
        • IVT mRNA
        • Spezielle Anfragen
        • Individuelle Projekte
        • Hilfreiche Links
        • FAQs Gensynthese / Molekularbiologie
        • Gensynthese Angebot
        • Plasmid Präparation
          Hochwertige DNA für zuverlässige Ergebnisse. Von 15µg bis zu 20mg.

          Jetzt bestellen

           

           

    • Sanger Sequenzierung
      • Produkte & Services
      • Sanger Sequenzierung
        • Standard Sanger Services
        • TubeSeq Supreme
        • PlateSeq Supreme
        • Services Für Premixed Proben
        • Mix2Seq
        • LightRun Services
        • Spezielle Sequenzier-Services
        • Direct Colony Sequencing
        • Sequenzverifizierung
        • Re-Sequenzierung
        • Versandoptionen
        • Kostenlose Probenabholung
        • Probenversand
        • Sample Barcodes, Bags & Boxes
        • Service kostenlos testen
        • Kostenlosen Test Erhalten
        • Hilfreiche Links
        • FAQs Sanger Sequenzierung
        • Sequenzier-Primer
        • Sequencing Result Guide
        • ISO 17025 Zertifizierung
          Unsere Sanger‑ Sequenzierungsprozesse sind vollständig gemäß ISO 17025 akkreditiert.

          Mehr erfahren

           

           

           

        • GLP‑konforme Sanger‑Projekte
          Sequenzverifizierung und Re‑Sequenzierung werden in Übereinstimmung mit den GLP‑Anforderungen durchgeführt.

          Mehr erfahren

           

           

           

    • Nanopore Sequenzierung
      • Produkte & Services
      • Nanopore Sequenzierung
        • ONT Lite Portfolio - Produkte
        • Whole Plasmid Sequencing
        • Klonale Amplikonsequenzierung
        • Genomsequenzierung von Bakterien
        • Genomsequenzierung von Hefen
        • Hybrid-Assemblierung von Bakterien
        • ONT Lite - Zusätzliche Services
        • Prepaid ONT Coupons
        • Kostenlose Barodes
        • ONT Lite Assembly Review
        • Genom-Sequenzierung (Projekte - ganze Flow Cells)
        • Human-Genomsequenzierung
        • Bakterien-Genomsequenzierung
        • Whole Genome Sequencing Non-Human
        • Amplikon-Sequenzierung (Projekte - ganze Flow Cells)
        • Custom Long-Read Amplicon Sequencing
        • 16S Volllängen-Mikrobiom
        • Prepaid ONT Lite Coupons
          Eine einzigartige "Pre-Payment"-Methode für Ihre Oxford Nanopore Sequenzierung

          Mehr erfahren

           

           

    • Next Generation Sequencing
      • Produkte & Services
      • Next Generation Sequencing
        • Genom-Sequenzierung
        • Short-read WGS
        • Long-read WGS
        • INVIEW Resequencing
        • Mikrobiom & Metagenom
        • INVIEW Microbiome
        • INVIEW Metagenome
        • Amplikon-Sequenzierung
        • Amplikon-Sequenzierung
        • Amplikon-Sequenzierung – Komplettservice
        • Transkriptom-Sequenzierung
        • INVIEW Transcriptome
        • INVIEW Transcriptome Bacteria
        • NGSelect RNA
        • Exome & Enrichment
        • INVIEW Exome
        • Clinical Research Exome
        • INVIEW Oncoprofiling
        • INVIEW Liquid Biopsy Oncoprofiling
        • Bioinformatische Services
        • RNA-Seq Analysis
        • Variant Analysis Service
        • Metagenome Analysis Service
        • Microbiome Profiling Analysis
        • Prepaid Coupons and free Barcodes
        • Free Barcodes
        • NGS Prepaid Coupons
        • Wichtige Informationen
        • Probenvorbereitung - Versand
        • Publikationen
        • Spezielle Anwendungen
        • INVIEW Virus
        • Ready-to-Load
        • Prepaid NGS Coupons
          Eine einzigartige Vorauszahlungsoption für unsere NGS Services
          Mehr erfahren

           

           

    • Genotypisierung & Genexpression
      • Produkte & Services
      • Genotypisierung & Genexpression
        • Applied Genomic Services
        • DNA Barcoding
        • Zelllinienauthentifizierung
        • Mycoplasmacheck
        • Fragmentlängen-Analyse
        • Genotyping Services
        • SNP Genotypisierung
        • Copy Number Variation
        • Mikrosatellites/ STR/ FLA/ IDAA
        • Genexpression Services
        • Transkriptomanalyse
        • Expressionsarrays
        • Target Gene Expression
        • Spezies-Bestimmung
        • Fleisch-Bestimmung
        • Pflanzen-Bestimmung
        • Fisch-Bestimmung
        • Metabarcoding mittels NGS
        • Bestellseiten für die Spezies-Bestimmung
          Fleisch‑, Pflanzen‑ und Fischspezies präzise identifizieren und die Authentizität verifizieren.

          Fleisch-Testung

          Pflanzen-Testung

          Fisch-Testung

  • Märkte
    • Alle Märkte
    • Pharma / Biotech
      • Märkte
      • Pharma / Biotech
        • Syntheseprodukte
        • Industrie-optimierte NGS Oligos
        • Ultimate Precision Probes
        • Spezielle Oligo Anfragen
        • Large-Scale Oligos
        • Gensynthese
        • GeneStrands
        • Sequenzier-Services
        • Exome Sequencing
        • Transcriptome Sequencing
        • Genome Sequencing
        • Bioinformatic Solutions for NGS
        • Interessante Artikel (En)
        • NGS - Disease Diagnostics
        • Cancer Ecology
        • Personalised Cancer Therapy
        • Revolutionising human-like-protein production
        • The Microbiome Of Cancer
        • All about biomarker discovery
    • Agrigenomics
      • Märkte
      • Agrigenomics
        • Pflanzenzüchter
        • DNA marker discovery
        • Marker-assisted selection
        • GRAS-Di®
        • Microbiome and metagenomics
        • Tierzüchter
        • DNA Marker discovery
        • Pathogen screening
        • Parentage testing
        • Genomic selection
        • Marker-assisted selection
        • Interessante Artikel (En)
        • Microarrays Accelerate Blue Biotechnology
        • How To Do NGS 50% Faster
        • NGS Portfolio
    • Consumer Genomics
      • Märkte
      • Consumer Genomics
        • Sequenzierung Services
        • Genotyping
        • Epigenome Profiling
        • Microbiome Analysis
        • Shotgun Sequencing
        • Whole Genome Sequencing
        • Ergänzende Services
        • Sample Collection Kits
        • Shipping
        • DNA Extraction
        • Laboratory Service
        • Biobanking
        • Interessante Artikel (En)
        • Population Genetics
        • The End of Gene Doping
        • Home Genomics Testing
        • IVDR Compliance
    • Nahrungsmittel und Umwelt
      • Märkte
      • Nahrungsmittel und Umwelt
        • Lebensmittel-Tests
        • Food Authenticity
        • Meat Traceability
        • Pathogen Traceability
        • Cannabis and Hemp Testing
        • Umwelt-Tests
        • Non-targeted detection of organisms / species
        • Targeted detection of organisms / species
        • eDNA Tracker
        • Interessante Artikel (En)
        • Determine the Source of Meat
        • Pine Nuts – Why Testing For Edibility Matters
        • Bestellseiten für die Spezies-Bestimmung
          Fleisch‑, Pflanzen‑ und Fischspezies präzise identifizieren und die Authentizität verifizieren.

          Fleisch-Testung

          Pflanzen-Testung

          Fisch-Testung

    • Diagnostik Kit Produzenten
      • Märkte
      • Diagnostik Kit Produzenten
        • Syntheseprodukte
        • Large-Scale Oligos
        • Spezialanfragen für Oligos
        • Individuelle Projekte Gensynthese / Molekularbiologie
        • Qualitätssicherung
        • GLP
        • ISO 17025
        • ISO 13485
        • Interessante Artikel (En)
        • Oligonucleotides For Diagnostics
        • The Future of RNA Applications
    • Forschung / Biotech
      • Märkte
      • Forschung / Biotech
        • Beliebte Services
        • Custom DNA Oligos
        • TubeSeq Service Sanger
        • INVIEW Microbiome NGS
        • NGS Services
        • GeneStrands
        • Express Services
        • Mix2Seq NightXpress
        • Express Genes
        • Express GeneStrands
        • Interessante Artikel (En)
        • Eurofins Genomics Goes Green
        • GENEius – Codon Usage Optimisation
        • 5 tips to speed up your qPCR
        • Why salt-free oligos are the unsung hero of molecular biology
  • Infos & Tools
    • Account
      • Infos & Tools
      • Account
        • Mein Profil
        • Bestellungen
        • Angebote
        • Gruppen
        • Einstellungen
        • Adressen
        • Dropboxen in der Nähe
        • Barcode Management
        • Sanger Kits & Barcodes
        • NGS Barcodes & Coupons
        • Genotyping Barcodes
        • Oligo Coupons
        • Primer / Cell Line Management
        • Sanger Proben & Primer
        • Zelllinien Management
    • Bezahloptionen
      • Infos & Tools
      • Bezahloptionen
        • EVOCARD Optionen
        • EVOcard Bezahlung
        • Neubestellung oder Aufladung EVOcard
    • Hilfe
      • Infos & Tools
      • Hilfe
        • Produkt FAQs
        • Video Anleitungen
        • GENEius
        • Excel Upload Formulare Oligos
        • Oligo Decision Tree
        • GATCViewer
    • Tools
      • Infos & Tools
      • Tools
        • Design Tools
        • Oligo Analyse Tool
        • PCR Primer Design Tool
        • Sequencing Primer Design Tool
    • Hilfe Center
      • Infos & Tools
      • Hilfe Center
        • NGS Probenversand
        • Wie sende ich meine NGS‑Proben ein?
        • Wie finde ich die nächstgelegene Dropbox‑Station?
        • Wie bestelle ich NGS‑Barcodes?
        • Wie sende ich Ersatzproben für NGS ein?
        • Wie bestelle ich ein UPS‑Label für den Versand meiner NGS‑Proben?
        • NGS Angebote
        • Wie fordere ich ein NGS‑Angebot an?
        • Wie akzeptiere ich ein NGS‑Angebot?
        • Bestellungen & Daten
        • Wie verwalte ich meine Bestellungen?
        • Wie verfolge ich den Status meiner NGS‑Probe
        • Wie greife ich auf meine NGS‑Daten zu
  • Über uns
    • Über uns
      • Über uns
      • Über uns
        • Über Eurofins
        • Karriere
        • Distributoren
        • Neuigkeiten
        • Schließzeiten der Labore
        • Events
        • Impressum
    • Qualitätssicherung
      • Über uns
      • Qualitätssicherung
        • Qualitätssicherung
    • Angebote und Aktionen
      • Über uns
      • Angebote und Aktionen
        • Alle Angebote und Aktionen
        • Services Kostenlos Testen
        • Gensynthese-Angebot
  • Kontakt
Logo
  • Produkte & Services
    • Oligonukleotid-Synthese
      • Produkte & Services
      • Oligonukleotid-Synthese
        • qPCR application oligos
        • PCR Primers
        • qPCR Probes
        • Ultimate Precision Probes
        • Next Generation Sequencing Oligos
        • NGSgrade Oligos
        • NGS UDI Primer Sets
        • Sanger Sequencing Oligos
        • SeqPrimer
        • Standard Primers
        • Cloning applications & CRISPR
        • Cloning Oligo
        • EXTREmers
        • Custom DNA & RNA Oligos
        • Custom DNA Oligos
        • Custom RNA Oligos
        • siMAX siRNA
        • Large Scale Oligos
        • Spezialanfragen
        • Oligo Design Tools
        • Oligo Analysis Tool
        • PCR Primer Design Tool
        • qPCR Assay Design Tool
        • Sequencing Primer Design Tool
        • Hilfreiche Links
        • Oligo Decision Tree
        • Excel Upload Formulare Oligos

        • Prepaid Oligo Coupons
          Eine einzigartige Vorauszahlungsoption für PCR- und Sequenzier-Primer
          Mehr Erfahren

           

           

    • Gensynthese & Molekularbiologie
      • Produkte & Services
      • Gensynthese & Molekularbiologie
        • Synthetische Gene
        • Standard Gene
        • Express Gene
        • Complex Genes
        • Gene Fragments
        • GeneStrands
        • Express GeneStrands
        • Optimierungs-Tool
        • GENEius
        • Molekular Biologische Services
        • Plasmid Präparation
        • Ortsgerichtete Mutagenese (SDM)
        • DNA Klonierung
        • IVT mRNA
        • Spezielle Anfragen
        • Individuelle Projekte
        • Hilfreiche Links
        • FAQs Gensynthese / Molekularbiologie
        • Gensynthese Angebot
        • Plasmid Präparation
          Hochwertige DNA für zuverlässige Ergebnisse. Von 15µg bis zu 20mg.

          Jetzt bestellen

           

           

    • Sanger Sequenzierung
      • Produkte & Services
      • Sanger Sequenzierung
        • Standard Sanger Services
        • TubeSeq Supreme
        • PlateSeq Supreme
        • Services Für Premixed Proben
        • Mix2Seq
        • LightRun Services
        • Spezielle Sequenzier-Services
        • Direct Colony Sequencing
        • Sequenzverifizierung
        • Re-Sequenzierung
        • Versandoptionen
        • Kostenlose Probenabholung
        • Probenversand
        • Sample Barcodes, Bags & Boxes
        • Service kostenlos testen
        • Kostenlosen Test Erhalten
        • Hilfreiche Links
        • FAQs Sanger Sequenzierung
        • Sequenzier-Primer
        • Sequencing Result Guide
        • ISO 17025 Zertifizierung
          Unsere Sanger‑ Sequenzierungsprozesse sind vollständig gemäß ISO 17025 akkreditiert.

          Mehr erfahren

           

           

           

        • GLP‑konforme Sanger‑Projekte
          Sequenzverifizierung und Re‑Sequenzierung werden in Übereinstimmung mit den GLP‑Anforderungen durchgeführt.

          Mehr erfahren

           

           

           

    • Nanopore Sequenzierung
      • Produkte & Services
      • Nanopore Sequenzierung
        • ONT Lite Portfolio - Produkte
        • Whole Plasmid Sequencing
        • Klonale Amplikonsequenzierung
        • Genomsequenzierung von Bakterien
        • Genomsequenzierung von Hefen
        • Hybrid-Assemblierung von Bakterien
        • ONT Lite - Zusätzliche Services
        • Prepaid ONT Coupons
        • Kostenlose Barodes
        • ONT Lite Assembly Review
        • Genom-Sequenzierung (Projekte - ganze Flow Cells)
        • Human-Genomsequenzierung
        • Bakterien-Genomsequenzierung
        • Whole Genome Sequencing Non-Human
        • Amplikon-Sequenzierung (Projekte - ganze Flow Cells)
        • Custom Long-Read Amplicon Sequencing
        • 16S Volllängen-Mikrobiom
        • Prepaid ONT Lite Coupons
          Eine einzigartige "Pre-Payment"-Methode für Ihre Oxford Nanopore Sequenzierung

          Mehr erfahren

           

           

    • Next Generation Sequencing
      • Produkte & Services
      • Next Generation Sequencing
        • Genom-Sequenzierung
        • Short-read WGS
        • Long-read WGS
        • INVIEW Resequencing
        • Mikrobiom & Metagenom
        • INVIEW Microbiome
        • INVIEW Metagenome
        • Amplikon-Sequenzierung
        • Amplikon-Sequenzierung
        • Amplikon-Sequenzierung – Komplettservice
        • Transkriptom-Sequenzierung
        • INVIEW Transcriptome
        • INVIEW Transcriptome Bacteria
        • NGSelect RNA
        • Exome & Enrichment
        • INVIEW Exome
        • Clinical Research Exome
        • INVIEW Oncoprofiling
        • INVIEW Liquid Biopsy Oncoprofiling
        • Bioinformatische Services
        • RNA-Seq Analysis
        • Variant Analysis Service
        • Metagenome Analysis Service
        • Microbiome Profiling Analysis
        • Prepaid Coupons and free Barcodes
        • Free Barcodes
        • NGS Prepaid Coupons
        • Wichtige Informationen
        • Probenvorbereitung - Versand
        • Publikationen
        • Spezielle Anwendungen
        • INVIEW Virus
        • Ready-to-Load
        • Prepaid NGS Coupons
          Eine einzigartige Vorauszahlungsoption für unsere NGS Services
          Mehr erfahren

           

           

    • Genotypisierung & Genexpression
      • Produkte & Services
      • Genotypisierung & Genexpression
        • Applied Genomic Services
        • DNA Barcoding
        • Zelllinienauthentifizierung
        • Mycoplasmacheck
        • Fragmentlängen-Analyse
        • Genotyping Services
        • SNP Genotypisierung
        • Copy Number Variation
        • Mikrosatellites/ STR/ FLA/ IDAA
        • Genexpression Services
        • Transkriptomanalyse
        • Expressionsarrays
        • Target Gene Expression
        • Spezies-Bestimmung
        • Fleisch-Bestimmung
        • Pflanzen-Bestimmung
        • Fisch-Bestimmung
        • Metabarcoding mittels NGS
        • Bestellseiten für die Spezies-Bestimmung
          Fleisch‑, Pflanzen‑ und Fischspezies präzise identifizieren und die Authentizität verifizieren.

          Fleisch-Testung

          Pflanzen-Testung

          Fisch-Testung

  • Märkte
    • Alle Märkte
    • Pharma / Biotech
      • Märkte
      • Pharma / Biotech
        • Syntheseprodukte
        • Industrie-optimierte NGS Oligos
        • Ultimate Precision Probes
        • Spezielle Oligo Anfragen
        • Large-Scale Oligos
        • Gensynthese
        • GeneStrands
        • Sequenzier-Services
        • Exome Sequencing
        • Transcriptome Sequencing
        • Genome Sequencing
        • Bioinformatic Solutions for NGS
        • Interessante Artikel (En)
        • NGS - Disease Diagnostics
        • Cancer Ecology
        • Personalised Cancer Therapy
        • Revolutionising human-like-protein production
        • The Microbiome Of Cancer
        • All about biomarker discovery
    • Agrigenomics
      • Märkte
      • Agrigenomics
        • Pflanzenzüchter
        • DNA marker discovery
        • Marker-assisted selection
        • GRAS-Di®
        • Microbiome and metagenomics
        • Tierzüchter
        • DNA Marker discovery
        • Pathogen screening
        • Parentage testing
        • Genomic selection
        • Marker-assisted selection
        • Interessante Artikel (En)
        • Microarrays Accelerate Blue Biotechnology
        • How To Do NGS 50% Faster
        • NGS Portfolio
    • Consumer Genomics
      • Märkte
      • Consumer Genomics
        • Sequenzierung Services
        • Genotyping
        • Epigenome Profiling
        • Microbiome Analysis
        • Shotgun Sequencing
        • Whole Genome Sequencing
        • Ergänzende Services
        • Sample Collection Kits
        • Shipping
        • DNA Extraction
        • Laboratory Service
        • Biobanking
        • Interessante Artikel (En)
        • Population Genetics
        • The End of Gene Doping
        • Home Genomics Testing
        • IVDR Compliance
    • Nahrungsmittel und Umwelt
      • Märkte
      • Nahrungsmittel und Umwelt
        • Lebensmittel-Tests
        • Food Authenticity
        • Meat Traceability
        • Pathogen Traceability
        • Cannabis and Hemp Testing
        • Umwelt-Tests
        • Non-targeted detection of organisms / species
        • Targeted detection of organisms / species
        • eDNA Tracker
        • Interessante Artikel (En)
        • Determine the Source of Meat
        • Pine Nuts – Why Testing For Edibility Matters
        • Bestellseiten für die Spezies-Bestimmung
          Fleisch‑, Pflanzen‑ und Fischspezies präzise identifizieren und die Authentizität verifizieren.

          Fleisch-Testung

          Pflanzen-Testung

          Fisch-Testung

    • Diagnostik Kit Produzenten
      • Märkte
      • Diagnostik Kit Produzenten
        • Syntheseprodukte
        • Large-Scale Oligos
        • Spezialanfragen für Oligos
        • Individuelle Projekte Gensynthese / Molekularbiologie
        • Qualitätssicherung
        • GLP
        • ISO 17025
        • ISO 13485
        • Interessante Artikel (En)
        • Oligonucleotides For Diagnostics
        • The Future of RNA Applications
    • Forschung / Biotech
      • Märkte
      • Forschung / Biotech
        • Beliebte Services
        • Custom DNA Oligos
        • TubeSeq Service Sanger
        • INVIEW Microbiome NGS
        • NGS Services
        • GeneStrands
        • Express Services
        • Mix2Seq NightXpress
        • Express Genes
        • Express GeneStrands
        • Interessante Artikel (En)
        • Eurofins Genomics Goes Green
        • GENEius – Codon Usage Optimisation
        • 5 tips to speed up your qPCR
        • Why salt-free oligos are the unsung hero of molecular biology
  • Infos & Tools
    • Account
      • Infos & Tools
      • Account
        • Mein Profil
        • Bestellungen
        • Angebote
        • Gruppen
        • Einstellungen
        • Adressen
        • Dropboxen in der Nähe
        • Barcode Management
        • Sanger Kits & Barcodes
        • NGS Barcodes & Coupons
        • Genotyping Barcodes
        • Oligo Coupons
        • Primer / Cell Line Management
        • Sanger Proben & Primer
        • Zelllinien Management
    • Bezahloptionen
      • Infos & Tools
      • Bezahloptionen
        • EVOCARD Optionen
        • EVOcard Bezahlung
        • Neubestellung oder Aufladung EVOcard
    • Hilfe
      • Infos & Tools
      • Hilfe
        • Produkt FAQs
        • Video Anleitungen
        • GENEius
        • Excel Upload Formulare Oligos
        • Oligo Decision Tree
        • GATCViewer
    • Tools
      • Infos & Tools
      • Tools
        • Design Tools
        • Oligo Analyse Tool
        • PCR Primer Design Tool
        • Sequencing Primer Design Tool
    • Hilfe Center
      • Infos & Tools
      • Hilfe Center
        • NGS Probenversand
        • Wie sende ich meine NGS‑Proben ein?
        • Wie finde ich die nächstgelegene Dropbox‑Station?
        • Wie bestelle ich NGS‑Barcodes?
        • Wie sende ich Ersatzproben für NGS ein?
        • Wie bestelle ich ein UPS‑Label für den Versand meiner NGS‑Proben?
        • NGS Angebote
        • Wie fordere ich ein NGS‑Angebot an?
        • Wie akzeptiere ich ein NGS‑Angebot?
        • Bestellungen & Daten
        • Wie verwalte ich meine Bestellungen?
        • Wie verfolge ich den Status meiner NGS‑Probe
        • Wie greife ich auf meine NGS‑Daten zu
  • Über uns
    • Über uns
      • Über uns
      • Über uns
        • Über Eurofins
        • Karriere
        • Distributoren
        • Neuigkeiten
        • Schließzeiten der Labore
        • Events
        • Impressum
    • Qualitätssicherung
      • Über uns
      • Qualitätssicherung
        • Qualitätssicherung
    • Angebote und Aktionen
      • Über uns
      • Angebote und Aktionen
        • Alle Angebote und Aktionen
        • Services Kostenlos Testen
        • Gensynthese-Angebot
  • Kontakt
Login | Create Account

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

  • You are here:
  • Eurofins Genomics >
  • Hilfe-Center >
  • Daten & Vertraulichkeit >
  • Allgemeine Geschaeftsbedingungen
 

Eurofins Genomics Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

>>Daten & Vertraulichkeit 

>> Datenschutz

>> Impressum 

>> Markenzeichen & Lizenzen 

 

AGB für Deutschland 

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Verkauf („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Eurofins Genomics Germany GmbH oder deren Rechtsnachfolgern oder einer ihrer deutschen Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen („Auftragnehmer“) und dem Kunden („Kunde“) (Auftragnehmer und Kunde im Folgenden auch als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet) über die Erbringung von Labordienstleistungen („Dienstleistungen“) sowie die Herstellung und Lieferung von Produkten („Waren“) an. Der Auftragnehmer hat die AGB zusätzlich an die vom Kunden im Webshop angegebenen E-Mail-Adressen gesendet.

1.2 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden unterliegt ausschließlich diesen AGB. Diese AGB ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Preisangebote und Vereinbarungen zwischen den Parteien und haben, sofern darin nicht ausdrücklich anders angegeben, Vorrang vor allen widersprüchlichen oder unvereinbaren Bestimmungen späterer schriftlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Mit Ausnahme der Geschäftsführer oder bevollmächtigten Vertreter des Auftragnehmers ist kein Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer des Auftragnehmers befugt, diese AGB zu ändern oder darauf zu verzichten oder Zusicherungen zu machen, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder diese außer Kraft setzen sollen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich akzeptiert und von einem Geschäftsführer oder bevollmächtigten Vertreter des Auftragnehmers unterzeichnet, werden alle vom Kunden vorgeschlagenen oder vorgelegten Geschäftsbedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bedingungen oder Bestimmungen in der Bestellung, den Anweisungen oder anderen Unterlagen des Kunden), die von diesen AGB abweichen, zurückgewiesen und finden keine Anwendung. Der Einwand des Auftragnehmers gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sowie gegen sonstige Geschäftsbedingungen gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftragnehmer eine Leistung oder Ware vorbehaltlos in Kenntnis abweichender oder ergänzender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden erbringt bzw. liefert, sowie wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Bestimmungen enthalten, die über die Bestimmungen dieser AGB hinausgehen. Darüber hinaus gelten besondere Bedingungen aus früheren Verträgen, einschließlich Sonderpreisen, nicht automatisch für nachfolgende Verträge. Jeder vom Auftragnehmer angenommene Auftrag gilt als separater Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

1.3 Diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten auch für künftige Verträge mit dem Kunden, auch wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden.

1.4 Die Bestimmungen in Ziffer 1.2, 1.3, Ziffer 1.5, Ziffer 2.3, Ziffer 4.3 Sätze 3 bis 5, Ziffer 4.5, Ziffer

4.6 , Ziffer 4.7, Ziffer 5.7 letzter Satz, Ziffer 5.8 letzter Satz, Ziffer 6.2, Ziffer 7.1, Ziffer 10.1, Ziffer 11.3, Absatz 14, Ziffer 15, Ziffer 16.4, Ziffer 20.2, Ziffer 23 und Ziffer 27 finden keine Anwendung, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.5 Zukünftige Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform (§ 126b BGB) angeboten. Der Kunde muss Änderungen, die wesentliche Vertragsbestandteile betreffen, d. h. Bestandteile, die die Identität der Parteien, die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu liefernden Waren sowie die Vergütung des Kunden regeln, nach Erhalt des Angebots gemäß Ziffer 1.5 ausdrücklich zustimmen, damit diese zum vorgeschlagenen Zeitpunkt wirksam vereinbart sind. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten weiterhin die bisherigen AGB ohne die vom Auftragnehmer angebotenen Änderungen. Der Auftragnehmer wird den Kunden in seinem Angebot gemäß Ziffer 1.5 Satz 1 ausdrücklich auf das Vorstehende hinweisen. Der Kunde muss innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt des Angebots gemäß Ziffer 1.5 Satz 1 in Textform (§ 126b BGB) Widerspruch gegen Änderungen einlegen, die keine wesentlichen Teile des Vertrags betreffen. Unterlässt der Kunde dies, gilt sein Schweigen als Zustimmung zu den vom Auftragnehmer angebotenen Änderungen, und die angebotenen Änderungen gelten mit Wirkung ab dem vorgeschlagenen Datum als vereinbart. Erklärt der Kunde innerhalb der vorgenannten Erklärungsfrist seinen Widerspruch in Textform (§ 126b BGB), gelten weiterhin die bisherigen AGB ohne die vom Auftragnehmer angebotenen Änderungen. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit dem Angebot gemäß Ziffer 1.5 Satz 1 ausdrücklich über die vorgenannte Erklärungsfrist sowie über die Folgen seines Schweigens und seines Widerspruchs informieren. Die vorgenannte Erklärungsfrist für den Kunden beginnt erst zu laufen, wenn der Auftragnehmer dem Kunden in seinem Angebot gemäß Ziffer 1.5 Satz 1 die Informationen gemäß Ziffer 1.5 Satz 7 zur Verfügung stellt.

1.6 Diese AGB liegen in einer deutschen und einer englischen Fassung vor. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgebend.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern der Auftragnehmer sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Angebote des Kunden sind verbindlich. Stellt ein Kunde dem Auftragnehmer Muster unter Angabe seiner Kundennummer zur Verfügung, gilt dies als Angebot. Der Vertrag kommt spätestens mit dem Eingang der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers beim Kunden zustande. Bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag nicht, kommt der Vertrag zustande, wenn der Auftragnehmer mit dem Wissen des Kunden mit der Ausführung des Auftrags beginnt. Eine Bestellung des Kunden ist nur gültig, wenn sie per Post, Fax oder einer anderen elektronischen Nachricht auf dem Briefkopf des Kunden, sofern vorhanden, oder unter Verwendung der vom Auftragnehmer genehmigten Musterversandscheine oder elektronischen Bestellformulare versandt wird, und die kommerziellen Aspekte der Bestellung, die nicht ausdrücklich in diesen AGB geregelt sind (einschließlich Preis, voraussichtliche Bearbeitungszeiten und Liefertermin), müssen zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, mit der Durchführung einer Bestellung zu beginnen und fortzuführen, es sei denn, die Bestellung ist eindeutig und ihm wurden alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt.

2.2 Für den Fall, dass der Kunde im Zusammenhang mit einem bereits abgeschlossenen Vertrag nachträglich zusätzliche Anforderungen festlegt, ist der Auftragnehmer berechtigt, zusätzlich zu den im Rahmen des Vertrags bereits vereinbarten Entgelten den Umfang der zusätzlichen Leistungen in Rechnung zu stellen.

2.3 Kündigungen, Fristsetzungen, Rücktrittserklärungen, Minderungs- oder Schadensersatzforderungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform erfolgen.

2.4 Stellt der Kunde zusätzliche Wünsche im Zusammenhang mit Proben, die bereits im Labor eingegangen sind, so gilt dies als Angebot zur Änderung des bereits abgeschlossenen Vertrags; nimmt der Auftragnehmer die Vertragsänderung an, kann dies zu einer entsprechenden Verschiebung der zuvor veranschlagten Liefertermine und einer Änderung der vereinbarten Vergütung führen.

3. Vertragsinhalt; Vertragserfüllung

3.1 Inhalt und Beschaffenheit der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen und Waren sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung ODER dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers und der Bestellung des Kunden festgelegt.

3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen und Waren ganz oder teilweise durch einen Unterauftragnehmer zu erbringen.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen und Waren in Teillieferungen zu erbringen. Jede Teillieferung kann vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.4 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich oder in Textform vereinbart wurde, besteht das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer. Es kommt kein Vertrag zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte zustande, durch den der Auftragnehmer gegenüber diesen Dritten verpflichtet werden kann, es sei denn, und soweit sich aus dem Vertrag und/oder diesen AGB etwas anderes ergibt.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung für die Leistungen und Waren des Auftragnehmers richtet sich nach den am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten. Die Vergütung versteht sich „ab Werk“ (Incoterms 2020) ohne Steuern und Verpackung. Steuern werden auf der Grundlage der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Sätze berechnet.

4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung seiner Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 100 % der voraussichtlichen Vergütung zu verlangen.

4.3 Sofern der Auftragnehmer bei der Auftragsannahme nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat, sind alle Rechnungen streng innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Etwaige Beanstandungen einer Rechnung müssen innerhalb der Zahlungsfrist vorgebracht werden, es sei denn, die Beanstandung betrifft Mängel oder sonstige Umstände, die im normalen Geschäftsverlauf innerhalb dieser Frist nicht erkennbar waren. Die Beanstandung eines Arbeitsergebnisses berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung aufzuschieben. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden alle vom Kunden geschuldeten Beträge – einschließlich der gemäß anderen Verträgen geschuldeten Beträge – sofort fällig und zahlbar. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mit einem geringfügigen Betrag von weniger als 5 % des Rechnungsbetrags im Rückstand ist.

4.4 Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder Lastschrift. Jede andere Zahlungsweise muss mit dem Auftragnehmer vereinbart werden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die erforderlichen Bankverbindung zu übermitteln.

4.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit solchen Gegenansprüchen berechtigt, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Dies gilt nicht für die Gewährleistungsrechte des Kunden wegen Mängeln.

4.6 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rechnung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachweisbaren Verzugsschadens durch den Auftragnehmer bleibt unberührt. Die Pauschale aus Satz 1 wird mit etwaigen vom Auftraggeber geschuldeten Schadensersatzansprüchen verrechnet, soweit der Schaden in den Kosten eines Rechtsstreits begründet ist. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Pauschale aus Satz 1 in mehreren Raten geltend zu machen, wobei die Summe der Raten den Betrag von 40,00 € nicht übersteigen darf. Beendet der Auftraggeber den Verzug durch vollständige Begleichung der Rechnung, bevor der Auftragnehmer die gesamte Pauschale aus Satz 1 geltend gemacht hat, wird der Auftragnehmer die verbleibenden Teilbeträge bis zur Summe von 40,00 € nach Zahlungseingang durch den Auftraggeber nicht mehr von diesem einfordern.

4.7 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vertragserfüllung und alle sonstigen für den Kunden erbrachten Leistungen auszusetzen, auch wenn diese Leistungen aus einem anderen Vertrag geschuldet sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mit einem geringfügigen Betrag von weniger als 5 % des Rechnungsbetrags im Rückstand ist.

4.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Neuausstellung einer Rechnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro zu erheben. Dies gilt nicht für Korrekturen aufgrund von Rechnungsfehlern.

4.9 Gutscheine für Waren und/oder Dienstleistungen (Prepaid-Produkte: z. B. Prepaid-Barcode-Etiketten, Sets/Coupons) können durch Einsendung zusammen mit der entsprechenden Probe eingelöst werden. Prepaid-Produkte können bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr, in dem das Prepaid-Produkt erworben wurde, eingelöst werden. Die Prepaid-Produkte dürfen nur für die darauf angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen verwendet werden. Prepaid-Produkte werden weder in bar ausgezahlt noch verzinst.

4.10 Der Auftragnehmer bietet eine virtuelle Kundenkarte (EVOcard) an, die der Kunde durch eine Einzahlung aufladen kann. Die EVOcard kann für den Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen im eShop des Auftragnehmers unter https://eurofinsgenomics.eu/ eingelöst werden. Mit der Annahme dieser AGB erkennt der Kunde an, akzeptiert und erklärt sich damit einverstanden, dass die EVOcard-Geschäftsbedingungen – unter https://eurofinsgenomics.eu/en/eurofins-genomics/help-center/payment/evocard/tc/ – gelten, wenn der Kunde eine EVOcard nutzt.

5. Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung von Proben oder Materialien

5.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Lieferung der Muster und Materialien verantwortlich, die untersucht oder analysiert werden sollen und die zum Zweck der Herstellung der Waren bereitgestellt werden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders mit dem Kunden vereinbart, haftet der Auftragnehmer nicht für den Fall, dass eine Probe während des Transports zum Auftragnehmer verloren geht oder beschädigt wird. Der Kunde ist für die Sicherheit, Verpackung und Versicherung der Probe vom

Zeitpunkt ihres Versands bis zum Zeitpunkt ihrer Zustellung an die Geschäftsräume oder Labore des Auftragnehmers verantwortlich. Im Falle einer Abholung durch den Auftragnehmer ist der Kunde für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Proben verantwortlich.

5.2 Proben oder Materialien müssen sich in einem Zustand befinden, der die Erstellung von Berichten/Analysen oder die Herstellung der bestellten Waren ohne Schwierigkeiten ermöglicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Proben oder Materialien bei deren Anlieferung zu prüfen, um deren Zustand vor der Verarbeitung der Probe, der Erstellung eines Berichts oder ihrer Verwendung im Produktionsprozess festzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten einer solchen Anlieferungsprüfung zu tragen, sollte sich dabei herausstellen, dass die Proben oder Materialien nicht den in dieser Ziffer 5 festgelegten Anforderungen entsprechen. Sollte sich bei der Prüfung bei Lieferung herausstellen, dass die Analyse oder Herstellung unmöglich oder nur unter aufwändigeren Umständen als ursprünglich vorgesehen möglich ist – beispielsweise weil die Probe oder die Materialien mit Fremdstoffen oder Substanzen vermischt wurden, die nicht vom Kunden bereitgestellt wurden, oder wenn sie sich zersetzt haben –, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen und den Kunden aufzufordern, eine neue Probe zu senden, die den Anforderungen in dieser Ziffer 5 entspricht. Ergibt sich bei der Prüfung dieser zweiten Probe erneut, dass eine Analyse oder Herstellung unmöglich oder nur unter aufwändigeren Bedingungen als ursprünglich vorgesehen möglich ist, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten, die dem Auftragnehmer bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind.

5.3 Der Versand von Proben und Materialien an den Auftragnehmer erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Um sicherzustellen, dass die Proben des Auftraggebers unverzüglich bearbeitet werden, müssen diese gemäß den Richtlinien zur Probenabgabe des Auftragnehmers, die unter https://eurofinsgenomics.eu/sample-submission-guides.aspx zu finden sind, vorbereitet, verpackt und beschriftet werden. Bei schuldhafter Nichteinhaltung der oben genannten Verpackungsrichtlinien ist der Auftragnehmer berechtigt, eine zusätzliche Gebühr pro Probe gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Dienstleistung/Proben gültigen Preisliste des Auftragnehmers zu berechnen.

5.4 Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer die genaue Zusammensetzung einer Probe mitzuteilen.

5.5 Der Kunde hat sicherzustellen und gewährleistet hiermit, dass der Auftragnehmer über alle Risiken oder Gefahren für das Eigentum und sonstige Rechtsinteressen des Auftragnehmers sowie seiner Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten informiert wird, die von den Proben ausgehen und zum Zeitpunkt der Beauftragung bekannt sind – sei es auf dem Werksgelände des Kunden oder während des Transports, im Labor oder in sonstigen Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Sonderabfälle und Gefahrstoffe einzuhalten. Diese Verpflichtungen beziehen sich auf die Bereitstellung von Informationen, den Transport und die Entsorgung. Insbesondere müssen die Mitarbeiter oder sonstigen Beauftragten des Auftragnehmers über etwaige Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit den Proben und der Verpackung informiert werden; Proben und/oder Behälter müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Zu diesen Risiken zählen insbesondere solche im Zusammenhang mit bekannten oder vermuteten toxischen Stoffen oder sonstigen Verunreinigungen einer Probe und dem vermuteten Ausmaß der Verunreinigung sowie etwaige Risiken für das Vermögen und sonstige Rechtsgüter des Auftragnehmers sowie seiner Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten aufgrund einer solchen Verunreinigung

5.6 Der Kunde trägt die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen und gefährlichen Stoffen, die aufgrund der Beschaffenheit der vom Kunden bereitgestellten Proben anfallen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Probe als gefährlicher Abfall oder gefährlicher Stoff gekennzeichnet ist oder nicht.

5.7 Der Kunde verpflichtet sich ferner sicherzustellen, dass alle Proben, die dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung einer Dienstleistung zugesandt werden, in einer sicheren und nicht flüchtigen Form vorliegen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer und dessen Personal oder sonstige Beauftragte von allen Verlusten, Kosten und sonstigen Schäden frei, die ihnen dadurch entstehen, dass eine Probe gefährlich oder flüchtig ist, es sei denn, der Kunde ist für diesen Umstand nicht verantwortlich.

5.8 Im Falle einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen gemäß den Abschnitten 5.1 bis 5.7 haftet der Kunde für alle Verluste, Kosten und Schäden, die dem Auftragnehmer oder dessen Personal oder sonstigen Beauftragten dadurch entstehen; Dies gilt unabhängig davon, ob diese Kosten, Schäden oder sonstigen Nachteile auf dem Gelände des Kunden (beispielsweise im Rahmen einer Probenahme), während des Transports, im Labor oder auf einem anderen dem Auftragnehmer gehörenden Gelände entstehen. Diese Haftung umfasst auch eine entsprechende Verpflichtung zur Freistellung des Auftragnehmers für den Fall, dass aufgrund einer schuldhaften Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen durch den Auftraggeber Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.

6. Verwendung, Rechte und Aufbewahrung von Proben

6.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, im Rahmen der Vertragserfüllung eingesandte Proben zu verwenden und/oder zu verbrauchen. Sofern keine gesondert in Rechnung gestellte Lagerung vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Lagerung und/oder Kühlung von Proben zu sorgen. Wurde eine gesondert in Rechnung gestellte Lagerung vereinbart, trifft der Auftragnehmer wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um die Proben gemäß den branchenüblichen Praktiken zu lagern.

6.2 Verzögert sich die Ausführung und/oder Fertigstellung von Arbeiten aufgrund von Umständen, für die der Kunde verantwortlich ist, wird vom Auftragnehmer eine angemessene Lagergebühr pro Tag und Probe in Rechnung gestellt.

6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Proben dreißig (30) Tage , nachdem der Kunde das Ergebnis einer Dienstleistung erhalten hat, zu entsorgen oder zu vernichten, sofern keine Lagerung schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. Wurde eine bestimmte Aufbewahrungsfrist vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Probe nach Ablauf dieser Frist ohne vorherige Ankündigung zu entsorgen oder zu vernichten. Unterliegt die Entsorgung oder Vernichtung besonderen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. bei Sonderabfällen, Gefahrstoffen oder Gefahrgut), trägt der Kunde die damit verbundenen Kosten. Verlangt der Kunde die Rückgabe von nicht verwendetem Probenmaterial, erfolgt die Rücksendung auf Risiko und Kosten des Kunden.

6.4 Der Auftragnehmer archiviert Analysen und Berichte gemäß den geltenden Vorschriften. Diese Aufbewahrungsfrist beginnt für jede Analyse oder jeden Bericht einzeln am Ende des Jahres, in dem die Analyse e oder der Bericht versandt wurde. Nach Ablauf dieser Frist werden die archivierten Analysen und Berichte vernichtet, es sei denn, der Kunde verlangt vor Ablauf der Frist deren Rücksendung auf eigene Kosten.

7. Lieferfristen; Fertigstellungsfristen

7.1 Liefertermine und Fertigstellungsfristen sind Schätzungen und für den Auftragnehmer nicht bindend, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich einen festen Termin oder eine feste Frist vereinbart. Der Auftragnehmer ist dennoch verpflichtet, sich nach bestem kaufmännischem Ermessen zu bemühen, die voraussichtlichen Liefer- und Fertigstellungsfristen einzuhalten.

7.3 Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt, soweit erforderlich, den rechtzeitigen Eingang von Proben und/oder Unterlagen voraus, die vom Kunden bereitzustellen sind.

7.4 Kann der Auftragnehmer verbindliche Fristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, hat er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und ihm einen neuen Termin oder eine neue Frist mitzuteilen.

8. Abnahme und wiederholte Analysen – Dienstleistungen

8.1 Arbeitsergebnisse der Dienstleistungen, wie Analysen, Berichte, Gutachten und Prüfzertifikate, sind nach Fertigstellung per E-Mail und/oder Post oder auf anderem elektronischen Wege an die vom Kunden bei Vertragsabschluss benannten Personen zu übermitteln.

8.2 Die Dienstleistungen des Auftragnehmers gelten als vom Kunden abgenommen, wenn dieser nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt gemäß Ziffer 8.1 schriftlich oder in Textform beim Auftragnehmer Widerspruch einlegt.

8.3 Anträge auf Überprüfung der Arbeitsergebnisse müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Arbeitsergebnisse durch den Kunden gestellt werden. Sofern die Wiederholungsanalyse jedoch keine Ergebnisse erbringt, die sich deutlich von der Erstanalyse unterscheiden, trägt der Kunde alle mit der Wiederholungsprüfung oder Überprüfung verbundenen Kosten. Der Auftragnehmer führt eine Wiederholungsanalyse nur durch, wenn zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags des Kunden eine ausreichende Menge der Originalprobe verfügbar ist. Der Auftragnehmer haftet nicht für Abweichungen in den Arbeitsergebnissen, die auf Faktoren zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Probenzerfall, Lagerbedingungen, Transportmittel oder den Zeitablauf. Ist keine ausreichende Originalprobe verfügbar, trägt der Kunde alle anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für die erneute Probenahme, den Transport, die Analyse und die Entsorgung im Zusammenhang mit der Wiederholungsanalyse.

9. Eigentumsübergang und Eigentumsrechte; Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen; anonyme

Bewertung von Arbeitsergebnissen – Dienstleistungen

9.1 Das Eigentum und alle sonstigen Rechte an den Arbeitsergebnissen der Dienstleistungen verbleiben beim Auftragnehmer, bis alle Rechnungen für diese Dienstleistungen vom Kunden vollständig beglichen wurden.

9.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Geschäftsführer oder bevollmächtigten Vertreter des Auftragnehmers unterzeichnet, stehen alle geistigen Eigentumsrechte an den Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) die Sequenzierungs- oder Synthesetechnologie, (b) das Labor-Know-how, (c) sowie alle Verbesserungen oder Modifikationen derselben, dem Auftragnehmer zu.

9.3 Der Kunde ist der ausschließliche Eigentümer (a) der Daten, (b) der Kundenmaterialien, (c) aller vom Auftragnehmer erstellten Derivate oder Modifikationen der Kundenmaterialien und (d) aller Erfindungen und/oder Entdeckungen, mit Ausnahme der in Abschnitt 9.2 genannten, die sich unmittelbar aus der Erbringung der Dienstleistungen ergeben und in direktem Zusammenhang mit den Kundenmaterialien stehen.

9.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Arbeitsergebnisse der Dienstleistungen nur für seine eigenen, berechtigten internen Zwecke verwendet werden. Die Vervielfältigung von Auszügen aus den Arbeitsergebnissen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Kunde verpflichtet sich, die Arbeitsergebnisse nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben; dies gilt auch für die Weitergabe in veränderter Form. Davon ausgenommen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung gegenüber Behörden. Gehört der Kunde einer Gruppe von Untergebenen oder Gleichgestellten an, gelten diese ebenfalls als Dritte im Sinne der AGB. Bestehende Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen bleiben geschützt.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für die Kunden erstellten Arbeitsergebnisse auszuwerten und daraus anonymisierte Auswertungen zu erstellen. Aus den anonymisierten Auswertungen lassen sich keine Rückschlüsse auf einzelne Kunden ziehen. Der Auftragnehmer darf diese anonymisierten Auswertungen für interne Zwecke nutzen und sie auch veröffentlichen.

10. Richtigkeit der Arbeitsergebnisse – Dienstleistungen

10.1 Verträge werden unter der Aufsicht des Auftragnehmers unter bestmöglichen Bedingungen und nach dem Stand der Technik ausgeführt. Arbeitsergebnisse sind möglicherweise nicht in allen Fällen zu 100 % genau und/oder relevant. Analysen, Interpretationen, Bewertungen, Schätzungen, Beratungsleistungen und Schlussfolgerungen sind mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt durchzuführen, zu erstellen, zusammenzustellen, zu erbringen und zu ziehen. Der Auftragnehmer kann jedoch nicht gewährleisten, dass solche Analysen, Interpretationen, Bewertungen, Schätzungen, Beratungsleistungen und Schlussfolgerungen in allen Fällen genau oder vollständig relevant sind.

10.2 Jedes Arbeitsergebnis bezieht sich ausschließlich auf die vom Auftragnehmer analysierten Proben. Soweit der Auftragnehmer nicht ausdrücklich beauftragt wurde, einen Probenplan zu erstellen (einschließlich der Festlegung, welche Proben welcher Rohstoffe und welcher Fertigprodukte in welcher Häufigkeit zu analysieren sind), vorbehaltlich der Festlegung des genauen Umfangs der durchzuführenden Analysen, oder wenn und soweit der Auftraggeber die entsprechenden Empfehlungen des Auftragnehmers nicht befolgt, trifft den Auftragnehmer kein Verschulden und er haftet daher nicht, sollte sich herausstellen, dass der Probenplan und/oder die Festlegung des Umfangs der Analyse unzureichend oder ungeeignet ist.

11. Nutzung der Dienstleistungen und Waren durch den Kunden

11.1 Der Kunde hat bei der Nutzung und Verwendung der Dienstleistung oder der Waren die Anweisungen und Gebrauchsanweisungen des Auftragnehmers zu beachten und einzuhalten. Der Kunde hat etwaige Unklarheiten bezüglich der Anweisungen oder Gebrauchsanweisungen durch Rückfrage beim Auftragnehmer zu klären.

11.2 Für den Fall, dass der Auftragnehmer dem Kunden Software liefert, hat der Kunde diese Software gemäß den geltenden Lizenzbedingungen, Anweisungen und Handbüchern zu nutzen.

11.3 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter und den dadurch entstehenden notwendigen Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten) frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der in den vorstehenden Ziffern 11.1 und 11.2 genannten Verpflichtungen beruhen. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Anspruch des Dritten zumindest teilweise auf einer vorsätzlichen Handlung des Auftragnehmers oder auf dem Produkthaftungsgesetz beruht.

12. Transport; Gefahrenübergang; Transportverzögerung – Waren

12.1 Sind Waren zu versenden, obliegt die Wahl des Transportunternehmens und des Transportmittels dem Auftragnehmer.

12.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe am Erfüllungsort auf den Kunden über (Ziffer 25 der AGB).

12.3 Verzögert sich der Versand oder die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandanzeige bzw. der Anzeige der Versandbereitschaft über. Die daraus entstehenden Kosten (insbesondere Lagerkosten) trägt der Kunde.

12.4 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine Warensendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, er hat sich gegenüber dem Kunden schriftlich dazu verpflichtet.

12.5 Unterliegen die Waren des Auftragnehmers Ausfuhrkontrollbestimmungen (insbesondere Lizenzen, Genehmigungen und Zulassungen), hat der Auftragnehmer für deren Einhaltung zu sorgen. Der Kunde hat die Bestimmungen bezüglich der Einfuhr der Waren in sein Land oder in ein Drittland zu beachten. Der Auftragnehmer kann nicht gewährleisten, dass solche Genehmigungen erteilt werden.

13. Eigentumsvorbehalt – Waren

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Waren bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.

14. Mängelrüge – Waren

Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer gelieferten Waren mit angemessener Sorgfalt und auf eigene Gefahr auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde dem Auftragnehmer unverzüglich nach Erhalt der Waren schriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach deren Entdeckung erfolgen. Eine schriftliche Anzeige gilt nicht mehr als unverzüglich, wenn sie nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Erhalt der Ware oder nach Entdeckung des versteckten Mangels erfolgt. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB und kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Ware als vertragsgemäß vom Auftragnehmer geliefert, und dem Kunden stehen diesbezüglich keine Gewährleistungsrechte zu.

15. Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche

Mängelansprüche verjähren ein (1) Jahr nach Abnahme (bei Dienstleistungen) oder Gefahrenübergang (bei Waren). Dies gilt nicht, wenn das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 445b BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB oder das Produkthaftungsgesetz längere Fristen vorschreibt, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer, bei arglistigem

Verschweigen eines Mangels, bei einer Garantie für Beschaffenheit oder Haltbarkeit, bei Verzug im Falle einer Vereinbarung eines festen Liefertermins sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

16. Haftungsbeschränkung

16.1 Die vertragliche und/oder gesetzliche Haftung des Auftragnehmers ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist.

16.2 Der Haftungsausschluss des Auftragnehmers gemäß Ziffer 16.1 gilt nicht:

  • für Schäden, die der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
  • soweit der Auftragnehmer nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haftet;
  • soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit übernommen hat und der Schaden auf der Verletzung dieser Garantie beruht.
  • im Falle eines Verzugs, sofern ein fester Liefertermin vereinbart wurde.
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

16.3 Bei leichter und einfacher Fahrlässigkeit des Auftragnehmers haftet dieser – sofern er nicht bereits gemäß Ziffer 16.1 schadensersatzpflichtig ist – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags unerlässlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung des Auftragnehmers ist dann auf den vertragstypischen und für den Auftragnehmer bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

16.4 Alle möglichen Schadensersatzansprüche aufgrund leichter und einfacher Fahrlässigkeit des Auftragnehmers gemäß der vorstehenden Bestimmung in Ziffer 16.3 verjähren gemäß Ziffer 15 dieser AGB. Ungeachtet dessen gelten für den Beginn der Verjährungsfrist bei Ansprüchen, die keine Mängelansprüche sind, die gesetzlichen Bestimmungen.

16.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Auftragnehmers für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

17. Selbstbelieferung / Höhere Gewalt

17.1 Erhält der Auftragnehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, trotz ordnungsgemäßer kongruenter Absicherung, d. h. trotz vertraglicher Vereinbarung, mit der der Leistungsanspruch des Kunden hinsichtlich Menge, Qualität und Leistungsfrist vertragsgemäß erfüllt werden kann, keine Lieferungen oder Leistungen von Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern, oder wenn Ereignisse höherer Gewalt, d. h. ohne Verschulden des Auftragnehmers liegende Leistungshindernisse, die länger als vierzehn (14) Kalendertage andauern, eintreten, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich informieren.

17.2 In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung der Waren oder die Erbringung der Dienstleistung für die Dauer der Behinderung aufzuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils des Vertrags ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Auftragnehmer seiner vorgenannten

Informationspflicht nachgekommen ist und weder das Beschaffungs- noch das Herstellungsrisiko übernommen hat und die Leistungsbehinderung nicht nur vorübergehender Natur ist, d. h. weniger als vierzehn (14) Kalendertage andauert.

17.3 Als höhere Gewalt gelten Streiks, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffmangel, Epidemien und Pandemien, Transportengpässe ohne Verschulden des Auftragnehmers, Betriebsstörungen ohne Verschulden des Auftragnehmers, beispielsweise durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden, sowie alle sonstigen Hindernisse, die objektiv betrachtet nicht vom Auftragnehmer schuldhaft verursacht wurden.

17.4 Ist ein Liefer- oder Leistungstermin oder eine Liefer- oder Leistungsfrist verbindlich vereinbart worden und wird der vereinbarte Liefer- oder Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist aufgrund von Ereignissen gemäß den vorstehenden Bestimmungen um mehr als sechs (6) Wochen überschritten, oder ist es für den Kunden bei unverbindlichen Leistungsterminen objektiv unzumutbar, am Vertrag festzuhalten, so ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.

18. Verwendung von personenbezogenen und geschäftlichen Daten

18.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene oder geschäftliche Daten, die er in irgendeiner Weise vom Kunden erhält, unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu speichern und zu verarbeiten, unabhängig davon, ob diese Daten direkt vom Kunden oder von einem Dritten bereitgestellt werden.

18.2 Der Kunde ist verpflichtet, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen für personenbezogene oder geschäftliche Daten einzuhalten, die er in irgendeiner Weise vom Auftragnehmer erhält.

19. Geheimhaltungspflicht

19.1 Die Parteien sind für die Dauer des Vertrags verpflichtet, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, geheim zu halten und ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

19.2 Vertrauliche Informationen sind alle technischen, kommerziellen, geschäftlichen und sonstigen Informationen, einschließlich Know-how, Formeln, Muster, Daten, Analyseergebnisse und sonstige Arbeitsergebnisse der offenlegenden Partei, unabhängig von der Art der Übermittlung, insbesondere sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer oder mündlicher Form, die der empfangenden Partei von der offenlegenden Partei oder einem verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG („vertrauliche Informationen“) sowie die Tatsache, dass zwischen den Parteien ein Vertrag geschlossen wurde, und dessen Inhalt.

19.3 Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen an ihre eigenen Mitarbeiter und Unterauftragnehmer weitergeben, soweit dies für die Vertragserfüllung unbedingt erforderlich ist. Die empfangende Partei verpflichtet ihre eigenen Mitarbeiter zur Geheimhaltung in einer arbeitsrechtlich zulässigen Weise. Die empfangende Partei verpflichtet den Unterauftragnehmer gemäß der

Vertraulichkeitsvereinbarung in diesen AGB. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung muss ein echter Vertrag zugunsten Dritter darstellen, sodass die offenlegende Partei im Falle eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung durch den Unterauftragnehmer vertragliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen den Unterauftragnehmer hat.

19.4 Keine Geheimhaltungspflicht besteht:

  • wenn die offenlegende Partei der Offenlegung der Informationen im Voraus schriftlich zustimmt;
  • für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung nachweislich allgemein bekannt oder veröffentlicht sind, zum allgemeinen Fachwissen oder zum allgemeinen Stand der Technik gehören;
  • für Informationen, die nach dem Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt werden, ohne dass die empfangende Partei gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung verstößt;
  • für Informationen, die der empfangenden Partei von Dritten individuell bekannt gegeben werden, ohne dass diese Dritten eine Geheimhaltungspflicht in Bezug auf die offengelegten Informationen verletzen;
  • für Informationen, die von der empfangenden Partei unabhängig und losgelöst von den vertraulichen Informationen entdeckt oder entwickelt werden;
  • für Informationen, die nach dem Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei schriftlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, ab dem Zeitpunkt der Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit;
  • für Informationen, die die empfangende Partei aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber Behörden oder Gerichten offenlegen oder melden muss; und
  • für Informationen, die der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits individuell bekannt waren. Die empfangende Partei hat die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich über bereits zuvor individuell bekannte Informationen zu informieren.

19.5 Nach Beendigung des Vertrags gilt die Geheimhaltungspflicht gemäß den vorstehenden Abschnitten 19.1 bis 19.4 für einen Zeitraum von drei (3) Jahren weiter.

20. Wirtschaftssanktionen

20.1 Der Kunde überprüft und gewährleistet fortlaufend in Bezug auf Wirtschafts- und Handelssanktionen, die von der Europäischen Union, den Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten von Amerika oder einem anderen Staat verhängt wurden, dass

  • der Kunde keinen wirtschaftlichen und handelspolitischen Sanktionen unterliegt;
  • der Kunde nach bestem Wissen und Gewissen nicht von einer natürlichen oder juristischen Person kontrolliert wird oder wirtschaftlich begünstigt wird, die Wirtschaftssanktionen unterliegt;
  • der Kunde alle für ihn geltenden Gesetze zu Wirtschaftssanktionen einhält; und
  • der Kunde nicht in Verfahren verwickelt oder Gegenstand behördlicher Ermittlungen wegen (mutmaßlicher) Verstöße gegen für ihn geltenden Gesetze zu Wirtschaftssanktionen ist.

20.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden, Geldbußen, Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten) und Aufwendungen frei, die dem Auftragnehmer infolge eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen dieser Ziffer 20 entstehen oder auferlegt werden.

20.3 Verstößt der Kunde gegen diese Ziffer 20, kann der Auftragnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Schadensersatz.

20.4 Im Sinne von Ziffer 20 bezeichnen

  • „Wirtschafts- und Handelssanktionen“ alle Wirtschaftssanktionen, restriktiven Maßnahmen oder Handelsembargos, die vom UN-Sicherheitsrat, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen souveränen Regierung verhängt wurden.
  • „Gesetze zu Wirtschaftssanktionen“ alle Gesetze, Verordnungen oder Resolutionen zu verstehen, die Wirtschaftssanktionen verhängen.

21. Kündigung aus wichtigem Grund – Dienstleistungen

21.1 Die Parteien können einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

21.2 Ein wichtiger Grund, der den Auftragnehmer zur Kündigung des Vertrags berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

a) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird oder der Kunde die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder der Kunde ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren einleitet;

b) der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtungen des Kunden zur Bereitstellung von Proben und zur Offenlegung der genauen Zusammensetzung einer Probe, beharrlich und in erheblichem Maße nicht erfüllt oder anderweitig verletzt und der Auftragnehmer dem Kunden eine schriftliche Rüge unter Angabe der beanstandeten Umstände erteilt hat und der Kunde die beanstandeten Umstände nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt der Rüge behoben hat;

c) sich während der Erbringung der Dienstleistung herausstellt, dass die vollständige Erbringung der Dienstleistung aus tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unmöglich ist und der Auftragnehmer für diese Unmöglichkeit nicht verantwortlich ist.

21.3 Wird ein Vertrag von einer Partei gemäß den Ziffern 21.1 und 21.2 gekündigt, hat der Kunde dem Auftragnehmer die Vergütung zu zahlen, die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil der Dienstleistung entfällt. Der Kunde hat Anspruch auf die Übergabe und Bereitstellung von Unterlagen über

abgeschlossene Abschnitte oder Teilergebnisse der Dienstleistung, sofern und soweit solche Unterlagen verfügbar sind.

22. Anwendbare Fassung der AGB auf einen Vertrag

Diese AGB können vom Auftragnehmer von Zeit zu Zeit geändert werden. In jedem Fall gilt für den daraus resultierenden Vertrag die zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots gültige Fassung dieser AGB.

23. Ethikrichtlinien

Beide Parteien verpflichten sich, die Ethikrichtlinien des Auftragnehmers einzuhalten, die unter https://cdnmedia.eurofins.com/corporate-eurofins/media/12152642/20200526-v9-eurofins-group-code-of-ethics-en-final-27052020.pdf abrufbar sind.

24. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

24.1 Diese AGB sowie das gesamte Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der deutschen Kollisionsnormen.

24.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunden keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

24.3 Im Falle von Ziffer 24.2 behält sich der Auftragnehmer jedoch das Recht vor, Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

25. Erfüllungsort

Erfüllungs- und Leistungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

26. Verzicht auf Rechte

Der Verzicht des Auftragnehmers oder des Kunden auf die Geltendmachung von Rechten aus diesen AGB stellt weder einen Verzicht auf diese Rechte dar noch führt er zu deren Verfall.

27. Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen des bestehenden Vertrages zwischen den Parteien sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Die Textform im Sinne von § 126b BGB ist ausgeschlossen. § 305b BGB bleibt unberührt.

28. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die vorstehenden Bestimmungen stellen keine bloße Umkehr der Beweislast dar, sondern schließen die Anwendung von § 139 BGB aus. Im Falle einer unwirksamen oder undurchführbaren Klausel oder einer Lücke gilt die wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.

 
Kontaktieren Sie uns

TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG

Telefon:

Montag-Freitag:

Telefon:

E-Mail:

DETAILS

+49 (8092) 3379800
8 : 00 AM – 2 : 00 PM, ET
00800-200 100 20
support-eu@genomics.eurofinseu.com

ANGEBOTE, PREISE & ANFRAGEN

Quotes are submitted, reviewed, and accepted through the online quoting tool. Learn more.
Please direct inquires about pricing and special project requests to your sales representative.
General questions: support-eu@genomics.eurofinseu.com

Change Region

  • Europe (current website)
  • America
  • India
  • Japan

We love hearing from our customers. Feel free to leave feedback.

Submit Feedback
Careers
  • ISO 9001
  • ISO 13485
  • ISO 17025

2026 - Copyright Eurofins Genomics

  • Terms & Conditions
  • Corporate
  • Privacy
  • Impressum
VEGA Beta